Das P-Konto
Welchen Schutz bietet ein P-Konto?.
Seit Juli 2010 gibt es nach dem “Gesetze zur Reform des Kontopfändungsschutzes” für Schuldner die Möglichkeit, ihr Girokonto in ein P-Konto ...
Kontopfändung
Was muss man bei einer Kontopfändung beachten?
Die Kontopfändung ist eine Unterart der Zwangsvollstreckung und betrifft Forderungen und sonstige ...
Privatinsolvenz
Wie funktioniert eine Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz wird nur natürlichen Personen (Verbrauchern, daher auch Verbraucherinsolvenz genannt), ehemaligen Selbständigen ...
Willkommen bei Kontopfändung online!
Wenn die Bank kein Geld mehr auszahlt und Überweisungen nicht ausführt, kann dies unterschiedliche Ursachen haben...
Ein Grund könnte eine Kontopfändung sein. Wann kann es dazu kommen? Voraussetzung für eine Kontopfändung ist, dass eine Forderung gerichtlich festgestellt wurde (z.B. Vollstreckungsbescheid oder Urteil). Eine Ausnahme: Bei öffentlichen Gläubigern (z.B. Finanzamt, Bezirksamt, Arbeitsamt, gesetzliche Krankenkassen) genügt bereits das Schreiben, das Sie zur Zahlung eines bestimmten Betrages auffordert!
Wenn Sie die Forderung nicht bezahlen können, dann kann der Gläubiger eine Kontopfändung beantragen. Die Folge: Ihr Konto ist gesperrt.
Dies bedeutet: Die Bank zahlt Ihnen kein Geld mehr aus. Laufende Daueraufträge für Miete und Strom werden nicht ausgeführt. Es kommt dann schnell zu Mietrückständen, Wohnungskündigung und letztlich Obdachlosigkeit! Auch das Konto wird häufig gekündigt, wenn Pfändungen eingehen.
Dieses Website soll Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Vorgänge besser zu verstehen und mögliche Maßnahmen aufzeigen. Diese müssen von Ihnen als Kontoinhaber – häufig unter knappen Fristen – unbedingt innerhalb dieser Fristen erledigt werden, um Pfändungsschutz zu erlangen und wieder an Ihr Geld zu kommen.
Solange Sie diese Schritte nicht unternommen haben, bleibt Ihr Konto gesperrt. Die Bank darf nichts mehr auszahlen, sondern muss alles Geld an die Gläubiger abführen. Ist das Geld einmal an die Gläubiger abgeführ, haben Sie keine Möglichkeit mehr, dieses Geld zurückzubekommen!
Deshalb: Handeln Sie sofort!
Infos
2. Januar 2012
Pfändungsschutz bei Kontopfändung ab 1. Januar 2012 nur noch über das P-Konto! Die Reform trat bereits am 1. Juli 2010 in Kraft. Seit dem kann jeder Inhaber eines Girokontos von seiner Bank oder Sparkasse die Umwandlung in ein P-Konto verlangen. Das gilt auch für bereits gepfändete Konten!
20. April 2012
Mehr Schutz auf dem P-Konto mit Bescheinigung: Auf dem P-Konto können zusätzlich weitere Beträge geschützt werden wie z.B. Kindergeld und Unterhaltsverpflichtungen für Ehegatten und Kinder. Aber auch Sozialleistungen, die in einer Bedarfsgemeinschaft entgegengenommen werden. Diese können den Grundfreibetrag um weitere Freibeträge erhöhen.


